Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf von Edelmetallen an Verbraucher

Stand: 01.06.2026

GVS ist es ein besonderes Anliegen, den Kauf von Edelmetallen für Verbraucher fair, transparent und verlässlich zu gestalten.
Diese AGB wurden deshalb bewusst in klarer und gut verständlicher Sprache verfasst und innerhalb der Besonderheiten des Edelmetallhandels so kundenfreundlich wie möglich ausgestaltet.
Sie sollen dem Kunden eine klare Orientierung geben und zugleich jene Besonderheiten berücksichtigen, die sich aus der Preisbildung auf den internationalen Edelmetallmärkten, der Preisfixierung und dem gesetzlich eingeschränkten Rücktrittsrecht ergeben.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Kauf von Edelmetallen (insbesondere Barren und Münzen) durch Verbraucher, die mit einem Unternehmen der GVS-Gruppe („GVS“) entweder über von GVS betriebene Online-Shops oder sonstige Fernkommunikationsmittel im Fernabsatz oder in den Geschäftsräumen einer GVS-Filiale abgeschlossen werden.
Vertragspartner ist jeweils jenes GVS-Unternehmen, das im Bestellprozess bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als Vertragspartner genannt wird, auch wenn zur Optimierung von Logistik oder Rechnungslegung andere Unternehmen der GVS-Gruppe eingebunden werden.
Die konkrete, für den jeweiligen Vertrag verantwortliche GVS-Gesellschaft (Firma, Anschrift und Firmenbuchnummer) wird dem Kunden im Bestellprozess und in der Auftragsbestätigung eindeutig genannt; nur diese wird Vertragspartner des Kunden.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Für andere Produkte als Edelmetalle (z.B. Zubehör, Verpackungsmaterial) gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen in Punkt 8 dieser AGB.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung für alle Kaufverträge über Edelmetalle, die zwischen GVS und Verbrauchern entweder im Fernabsatz (insbesondere über von GVS betriebene Online-Shops oder sonstige Fernkommunikationsmittel) oder in den Geschäftsräumen einer GVS-Filiale geschlossen werden.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn GVS ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

Für länderspezifische Besonderheiten (z.B. zwingende Verbraucherschutzregelungen anderer Staaten) können zusätzlich besondere Bestimmungen gelten, die diese AGB ergänzen.

2. Bestellablauf, Vertragsabschluss und Preisfixierung

2.1 Darstellung und Angebot

(1) Im Webshop werden die verfügbaren Produkte mit den jeweils aktuellen Preisen angezeigt. Alle dargestellten Produktpreise vor Versandkosten gelten für Banküberweisung und Barzahlung. Bei anderen Zahlungsarten (z.B. Kreditkarte) können die Produktpreise abweichen. Der für die gewählte Zahlungsart gültige Preis wird vor Abschluss der Bestellung transparent ausgewiesen.

(2) Wenn der Kunde Produkte in den Warenkorb legt und mit Bekanntgabe seiner Daten den Bestellvorgang durchläuft, bereitet er seine Bestellung vor.
Erst mit Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ übermittelt der Kunde seine Bestellung an GVS. Mit diesem Klick erklärt der Kunde, dass er die ausgewählten Produkte zu den angezeigten Bedingungen erwerben möchte und sich zur Zahlung verpflichtet.

2.2 Eingangsbestätigung

Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine E-Mail, mit der der Eingang seiner Bestellung bei GVS bestätigt wird. Diese E-Mail stellt noch keine Annahme der Bestellung dar, sondern bestätigt ausschließlich deren Eingang bei GVS.

2.3 Prüfung der Bestellung durch GVS

(1) GVS prüft die eingelangte Bestellung auf Vollständigkeit, Plausibilität und Verfügbarkeit der bestellten Produkte.

(2) GVS ist berechtigt, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen, insbesondere bei offensichtlichen Fehlern, Unklarheiten oder Verdachtsmomenten von Missbrauch. Der Kunde wird in diesem Fall informiert.

2.4 Korrekturen durch den Kunden

Solange der Kunde den Bestellvorgang noch nicht mit dem Button „zahlungspflichtig bestellen“ abgeschlossen hat, kann er seine Eingaben jederzeit korrigieren oder den Vorgang abbrechen.
Nach Absenden der Bestellung sind Änderungen nur mehr im Einvernehmen mit GVS möglich.

2.5 Vertragsabschluss und Preisfixierung

(1) Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Kunde von GVS eine Auftragsbestätigung oder Rechnung erhält. Mit Zustandekommen des Kaufvertrages wird der angezeigte Edelmetallpreis für GVS und den Kunden grundsätzlich verbindlich („Preisfixierung“).

(2) Die Bindung von GVS an den Vertrag und die Preisfixierung stehen unter der auflösenden Bedingung, dass der vereinbarte Rechnungsbetrag fristgerecht und vollständig gemäß den Regelungen in Punkt 4 dieser AGB bezahlt wird. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist GVS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bestellte Ware anderweitig zu veräußern; in diesem Fall kann GVS den durch die Nichtzahlung entstandenen Schaden geltend machen (insbesondere Kursverluste und Spesen).

(3) Der Kunde wird im Bestellvorgang und in diesen AGB ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Eintritt der Preisfixierung kein gesetzliches Rücktrittsrecht für Edelmetalle besteht (siehe Punkt 5).

2.6 Tafelgeschäft in der Filiale

Kunden steht auch die Möglichkeit eines Tafelgeschäfts in einer Filiale von GVS offen.
Beim Tafelgeschäft erfolgen Preisfixierung, Zahlung und Warenübergabe Zug um Zug am selben Ort und zum selben Zeitpunkt. Der Kaufpreis richtet sich nach dem im Moment der Abwicklung aktuellen Preis. Alle vertraglichen Verpflichtungen sind mit Abschluss des Tafelgeschäfts erfüllt.

2.7 Mitwirkungs- und Compliance-Pflichten

(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Vorgaben (insbesondere zur Geldwäscheprävention, Identifizierung, Herkunftsabklärung und sonstigen Compliance-Anforderungen) vollumfänglich mitzuwirken. Dies umfasst insbesondere die Verpflichtung, auf Anfrage von GVS unverzüglich alle erforderlichen Informationen, Nachweise und Unterlagen bereitzustellen, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder interner Compliance-Regelungen notwendig sind.

(2) Die konkreten Anforderungen können je nach Auftragswert, Land des Kunden, Art der Zahlung und anwendbarer Rechtsordnung variieren. GVS informiert den Kunden im Einzelfall über die jeweils benötigten Unterlagen.

(3) Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist GVS berechtigt, die Annahme der Bestellung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.

3. Zahlungsbedingungen und Fristen

3.1 Kunden aus dem EWR und der Schweiz

Für Kunden mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • Mit Zustandekommen des Kaufvertrages (Preisfixierung) verpflichtet sich der Kunde, den Rechnungsbetrag unverzüglich, ohne Abzug und so zu überweisen, dass dieser spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen auf dem Konto von GVS einlangt.
  • Die aktuell angebotenen Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Banküberweisung, Sofortzahlung) werden dem Kunden im Bestellprozess angezeigt.

3.2 Kunden außerhalb von EWR und Schweiz

(1) Für Kunden mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb des EWR und der Schweiz („internationale Kunden“) gelten aus organisatorischen Gründen besondere Zahlungsabläufe. Diese dienen dazu, die Abwicklung im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu erleichtern und eine rasche Lieferung zu ermöglichen.

(2) Gibt ein internationaler Kunde eine Bestellung ab und klickt auf „zahlungspflichtig bestellen“, erhält er wie alle Kunden zunächst eine Bestellbestätigung per E-Mail.

(3) Für den internationalen Kunden gilt anschließend eine kurze Frist von einer Stunde, innerhalb der er eine Überweisungsbestätigung (z.B. PDF oder Screenshot seiner Bank) an GVS zu übermitteln hat.

(4) Geht innerhalb der Frist keine ausreichende Überweisungsbestätigung ein, ist GVS nicht verpflichtet, die Bestellung anzunehmen. GVS kann in diesem Fall nach eigener Wahl

  • die Bestellung nicht annehmen oder stornieren,
  • dem Kunden zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Angebot – etwa zu einem dann gültigen Preis – unterbreiten oder
  • trotz Fristversäumnis an der Bestellung des Kunden festhalten und diese später durch Auftragsbestätigung oder Rechnung annehmen.

3.3 Käufe mit Anzahlung

(1) GVS kann Kunden neben der sofortigen Vollzahlung auch Modelle (zum Beispiel „Goldleihe“) anbieten, bei denen der Kaufpreis ganz oder teilweise zeitversetzt zu zahlen ist. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung wird zwischen GVS und dem Kunden vereinbart und im Bestellprozess ausgewiesen. Die Anzahlung wird auf den Kaufpreis angerechnet und dient zugleich als Sicherheitsleistung für die Erfüllung der Zahlungspflichten des Kunden.

(2) Der im Bestellprozess angezeigte Kaufpreis umfasst sämtliche von GVS berechneten Aufschläge (insbesondere Handelsmarge, Präge-, Logistik- und Absicherungskosten) und ist für die Dauer des zeitversetzten Kaufs fixiert, sofern der Kunde seinen Zahlungspflichten vertragsgemäß nachkommt.
Aufgrund der erheblichen Kursschwankungen an den Edelmetallmärkten ist GVS berechtigt, bei Bedarf eine angemessene Erhöhung der Anzahlung zu verlangen, wenn der aktuelle Marktwert der bestellten Edelmetalle so weit unter den vereinbarten Kaufpreis fällt, dass die bereits geleistete Anzahlung das Zahlungs- und Marktrisiko von GVS nicht mehr angemessen absichert. Die verlangte Erhöhung ist der Höhe nach auf jenen Betrag beschränkt, der erforderlich ist, um das ursprünglich vereinbarte Verhältnis von Anzahlung zu Kaufpreis wiederherzustellen. GVS kann eine solche Erhöhung der Anzahlung auch mehrfach verlangen, soweit dies zur Wiederherstellung einer angemessenen Sicherheitenbasis erforderlich ist. GVS informiert den Kunden in diesem Fall über die zusätzlich erforderliche Anzahlung und setzt ihm eine angemessene Frist zur Zahlung.

(3) Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Leistung oder Erhöhung der Anzahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, ist GVS berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die bestellte Ware anderweitig zu veräußern. GVS kann den dem Unternehmen dadurch entstandenen Schaden geltend machen, insbesondere Kursverluste aufgrund zwischenzeitlicher Edelmetallpreisänderungen sowie anfallende Bank-, Lager- und Verwaltungskosten. Etwaig bereits geleistete Anzahlungen können mit diesen Ansprüchen verrechnet werden.

4. Zahlungsverzug

(1) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist GVS berechtigt, nach eigener Wahl

  • vom Vertrag zurückzutreten und die bestellten Edelmetalle anderweitig zu veräußern oder
  • am Vertrag festzuhalten und Erfüllung zu verlangen.

(2) Ein Zahlungsverzug liegt jedenfalls vor, wenn der Rechnungsbetrag nicht binnen drei Arbeitstagen nach Preisfixierung auf dem Konto von GVS einlangt, sofern nicht schriftlich eine längere Frist vereinbart wurde. Als Zahlungsverzug gilt ebenso, wenn der Kunde eine vertraglich vereinbarte Anzahlung oder eine von GVS gemäß Punkt 3.3 verlangte Erhöhung der Anzahlung nicht innerhalb der von GVS gesetzten Frist leistet.

(3) Tritt GVS vom Vertrag zurück, kann GVS den entstandenen Schaden geltend machen, insbesondere Kursverluste aufgrund zwischenzeitlicher Edelmetallpreisänderungen sowie anfallende Bank-, Lager- und Verwaltungskosten. Zur Abdeckung des durch Preisänderungen entstandenen Schadens ist GVS berechtigt, ein Deckungsgeschäft vorzunehmen und insbesondere auf Grundlage der bestellten Edelmetalle ein internes Ankaufsgeschäft zum im Zeitpunkt des Rücktritts aktuellen Ankaufskurs durchzuführen. Die Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und diesem Ankaufspreis, soweit sie zu Lasten von GVS geht, wird gegenüber dem Kunden als Schadenersatzanspruch geltend gemacht und ist von diesem zu begleichen. Im Fall des Verzugs kann GVS Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe verlangen.

5. Kein Rücktrittsrecht beim Edelmetallkauf

(1) Beim Kauf von Edelmetallen (Barren, Münzen etc.) besteht für Verbraucher kein gesetzliches Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht, wenn der Preis der Ware von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die GVS keinen Einfluss hat und die innerhalb der gesetzlichen Rücktrittsfrist auftreten können.

(2) In Österreich ergibt sich dies insbesondere aus § 18 Abs. 1 Z 2 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Vergleichbare Regelungen bestehen in anderen EU-Mitgliedstaaten.

(3) Der Kunde wird im Bestellvorgang und in diesen AGB ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nach Preisfixierung vom Edelmetallkauf nicht mehr zurücktreten kann.

6. Lieferung, Versand, Übergabe und Versicherung

6.1 Lieferarten

(1) Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Kunden

  • durch persönliche Abholung an einem von GVS angegebenen Standort (nach Terminvereinbarung) oder
  • per versichertem Wertversand an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
  • Durch Einlagerung der erworbenen Edelmetalle bei GVS oder einem von GVS benannten Lagerpartner (SOOS GmbH).

(2) Versandkosten und Versicherungsprämien werden dem Kunden im Bestellprozess transparent angezeigt. Beim Versand in andere EWR-Länder kann sich der Endpreis durch den dort geltenden Umsatzsteuersatz ändern. Beim Versand in Nicht-EWR-Länder trägt der Kunde etwaige Einfuhrabgaben (Zoll, Steuern etc.).

(3) Bei Wertsendungen ist die vollständige und korrekte Angabe der Lieferadresse wesentliche Voraussetzung für Zustellung und Versicherungsschutz. Bei unvollständigen oder unrichtigen Adressangaben kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen.

(4) Sofern der Kunde die Einlagerung wählt, gilt die Ware mit Einlagerungsbestätigung als bereitgestellt. Die näheren Bedingungen der Lagerung, insbesondere Lagerort, Beginn, Gebühren, Verwahrung, Versicherung, Auslagerung und Beendigung der Lagerung, richten sich nach der gesonderten Lagervereinbarung bzw. den hierfür geltenden Sonderbedingungen.

6.2 Versandbestätigung und Sendungsverfolgung

(1) Nach Übergabe der Ware an den Transportdienstleister erhält der Kunde eine Versandbestätigung mit Trackingnummer per E-Mail.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, den Sendungsstatus über die Trackingfunktion des Transportdienstleisters regelmäßig zu kontrollieren und durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass zur angekündigten Zustellzeit er selbst oder eine von ihm ausdrücklich benannte, empfangsberechtigte Person an der Lieferadresse anwesend ist. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass Wertsendungen nicht ungesichert vor der Haustür oder an vergleichbaren Orten abgestellt werden (z.B. durch Vermeidung entsprechender Abstellgenehmigungen oder rechtzeitige Vereinbarung einer alternativen Zustellmöglichkeit wie Abholfiliale oder Zustellung an eine bevollmächtigte Person).

(3) Die Zustellung erfolgt üblicherweise innerhalb von etwa drei Arbeitstagen ab Versandbestätigungsdatum (unverbindliche Regellaufzeit). Trifft die Sendung am vierten Arbeitstag nach Versandbestätigungsdatum nicht ein, hat der Kunde GVS unverzüglich, jedenfalls ohne schuldhaftes Zögern, per E-Mail zu informieren, damit ein Nachforschungsauftrag gestellt werden kann.

6.3 Übergabe, Teillieferungen, Prüfpflicht

(1) Der Kunde ist verpflichtet, auch zumutbare Teillieferungen anzunehmen.

(2) Bei Übergabe der Sendung hat der Kunde die äußere Unversehrtheit der Verpackung zu prüfen. Offensichtliche Beschädigungen oder Verdachtsmomente sind

  • vom Zusteller schriftlich bestätigen zu lassen (Schadensprotokoll) und
  • möglichst umfassend zu dokumentieren (z.B. Fotos/Videos von Verpackung und Inhalt).

(3) Diese Dokumentation ist GVS unverzüglich zu übermitteln, damit Ansprüche aus der Transportversicherung gewahrt werden können.

6.4 Versicherung und Gefahrtragung

(1) Beim Versand ist die Wertsendung für den direkten Transportweg bis zur auf der Sendung angegebenen Adresse versichert. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit deren Übergabe an den Kunden oder eine vom Kunden benannte, empfangsberechtigte Person auf den Kunden über; hat der Kunde selbst einen Transporteur beauftragt, den ihm GVS nicht angeboten hat, geht die Gefahr bereits mit der Übergabe der Ware an diesen Transporteur über. Zwingende gesetzliche Bestimmungen zugunsten des Verbrauchers bleiben unberührt.

(2) Bei Abholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine von ihm bevollmächtigte Person über.

(3) Wählt der Kunde die Lagerung, bleiben die Edelmetalle bei GVS oder einem von GVS beauftragten Lagerpartner verwahrt. Die Einzelheiten zu Lagerort, Versicherung, Gebühren, Auslagerung und Beendigung der Lagerung ergeben sich aus der gesonderten Lagervereinbarung bzw. den dafür geltenden Bedingungen.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Beträge bleiben die gelieferten Edelmetalle im Eigentum von GVS.
Vor Übergang in sein Eigentum ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder sonst wie über sie zu verfügen.

8. Andere Produkte (Zubehör, Verpackungsmaterial etc.) und Rücktrittsrecht

Neben Edelmetallen bietet GVS gegebenenfalls weitere Produkte an, zum Beispiel Zubehör, Verpackungsmaterial, Informationsmaterial oder sonstige Waren, deren Preis nicht von Schwankungen auf dem Finanzmarkt im Sinne des FAGG abhängt.

(1) Für diese Produkte steht Verbrauchern – soweit kein anderer gesetzlicher Ausnahmetatbestand (z.B. kundenspezifische Anfertigung) vorliegt – das gesetzliche Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht nach den jeweils anwendbaren Verbraucherschutzbestimmungen zu. Umfang und Ausübung dieses Rücktrittsrechts richten sich ausschließlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen; die gesetzlichen Fristen und Formerfordernisse gelten sinngemäß.

(2) Bestellt der Kunde gemeinsam Edelmetalle und andere Produkte, gelten für den Edelmetallanteil die Regelungen in Punkt 5, für die übrigen Produkte das gesetzliche Rücktrittsrecht nach diesem Punkt. GVS ist berechtigt, zur Abwicklung Teillieferungen vorzunehmen und Rückabwicklungen getrennt zu behandeln.

9. Produktdarstellung, Qualität und Symbolbilder

Produktabbildungen im Webshop, in Prospekten oder sonstigen Medien sind Symbolbilder. Abweichungen in Erscheinungsbild, Jahrgang, Prägezeichen, Verpackung oder Hersteller sind möglich, sofern Gewicht, Feinheit und Edelmetallart der Bestellung entsprechen. Geringfügige handelsübliche Abweichungen begründen keinen Mangel, solange der Edelmetallgehalt und das Gewicht den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

10. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG). Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Edelmetalle bestimmt sich nach Edelmetallart, Feinheit und Gewicht; geringfügige handelsübliche Abweichungen im Sinne von Punkt 9 begründen keinen Mangel. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

11. Datenschutz

(1) GVS verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der im Webshop abrufbaren Datenschutzerklärung.

(2) Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur an jene Dritten, die für die Vertragsabwicklung erforderlich sind (z.B. Logistikdienstleister, Zahlungsdienstleister, verbundene Unternehmen der GVS-Gruppe).

(3) Details zur Datenverarbeitung (Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Rechte des Kunden etc.) sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die Bestandteil des Vertrages ist.

(4) Trotz angemessener technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen kann ein völlig lückenloser Schutz vor unbefugtem Zugriff Dritter nicht garantiert werden. GVS haftet insoweit nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12. Haftung

(1) GVS haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet GVS ausschließlich für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(3) Für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Ereignisse höherer Gewalt oder Umstände außerhalb der zumutbaren Kontrolle von GVS zurückzuführen sind (z.B. Naturereignisse, Streiks, behördliche Maßnahmen, Systemstörungen bei Banken oder Transportdienstleistern), haftet GVS nicht, solange diese Ereignisse andauern.

13. Anwendbarkeit in anderen Rechtsordnungen

(1) Diese AGB sind so gestaltet, dass sie grundsätzlich für alle Verträge mit Verbrauchern in den Ländern gelten, in denen GVS seine Leistungen anbietet, soweit die jeweilige nationale Rechtsordnung dies zulässt.

(2) Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, bleiben unberührt und gehen diesen AGB vor, soweit sie für den Kunden günstiger sind.

(3) Soweit einzelne Regelungen dieser AGB nach der Rechtsordnung des Wohnsitzstaates des Kunden nicht oder nur eingeschränkt anwendbar sind, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall gilt anstelle der nicht anwendbaren Bestimmung die gesetzliche Regelung des Wohnsitzstaates des Kunden, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

14. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt – vorbehaltlich zwingender Verbraucherschutzbestimmungen – das Recht des Staates, in dem GVS seinen Sitz hat (derzeit Österreich).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (z.B. E-Mail), soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form vorsieht.